ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der 3D Swiss View GmbH (Ausgabe Januar 2024)

1. Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: " CG ") gelten für alle Verträge, die zwischen der 3D Swiss View Sàrl, eingetragen im Handelsregister Wallis, IDE CHE-499.463.109, mit Sitz in Rue du Mont 2, 1920 Martigny (nachfolgend : " 3D Swiss View " oder " Wir ") und seine Kundschaft (im Folgenden: der ". Kunde ").

Durch seine Zustimmung zum Abschluss eines Vertrags mit uns bestätigt der Kunde, dass er dieses Dokument und die darin enthaltenen Verpflichtungen gelesen, verstanden und vorbehaltlos akzeptiert hat. Jeder Kunde wird außerdem gebeten, die fettgedruckten Klauseln sorgfältig zu lesen, da ihr Inhalt wesentliche Aspekte der Vertragsbeziehung betrifft.

Die anwendbare Version der AGB ist diejenige, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist. 3D Swiss View kann die AGB jederzeit ändern, ohne den Kunden darüber zu informieren, indem sie eine neue Version auf ihrer Website veröffentlicht. In diesem Fall gilt jeder neue Vertrag, der mit 3D Swiss View abgeschlossen wird, als Annahme der neuen Version der AGB.

Vertragsänderungen, Nebenabreden und allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von 3D Swiss View, um in den Vertrag aufgenommen zu werden.

2. Kostenvoranschlag und Vertragsabschluss

Auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen und Angaben erstellen wir einen Kostenvoranschlag, der unsere Leistungen für ein bestimmtes Projekt zusammenfasst und insbesondere die anwendbaren Preise, die geschätzten Lieferfristen sowie die Zahlungsmodalitäten enthält (im Folgenden: der "Kostenvoranschlag"). Kostenvoranschlag ").

Der Kunde teilt uns seine Annahme des Kostenvoranschlags mit, indem er ihn datiert und unterzeichnet an uns zurücksendet. Die Unterzeichnung des Angebots bewirkt den Abschluss eines Vertrags zwischen uns und dem Kunden (im Folgenden: der "Vertrag"). Vertrag ").

Vorbehaltlich einer gegenteiligen Angabe im Kostenvoranschlag hat der Kunde eine Frist von 30 Tagen, um diesen anzunehmen. Andernfalls wird das Angebot ungültig und ist für 3D Swiss View nicht mehr bindend.

Wenn sie von den vorliegenden AGB abweichen, haben die im Vertrag vereinbarten Elemente Vorrang.

3. Begünstigter Klient

Der Kunde, der den Vertrag unterzeichnet, gilt als Empfänger unserer Leistungen und damit als Vertragspartner von 3D Swiss View GmbH.

Im Falle der Vertretung des Kunden durch einen Dritten (Bevollmächtigter, Archtekt) verpflichtet sich der Unterzeichner in gleicher Weise für sich selbst, indem er das Angebot mit seiner Unterschrift bestätigt.

In jedem Fall werden der Vertrag und die entsprechenden Rechnungen auf den Namen der Gegenpartei und nicht des Vertreters ausgestellt.

4. Von 3D Swiss View Sàrl angebotene Architekturdienstleistungen

Kapitel 4 bezieht sich nur auf unsere Dienstleistungen, die der Architektur und der Gebäudevermessung gewidmet sind.

Wir bieten verschiedene Arten des Scannens an, die auf unserer Website (www.3dscanbat.ch) vorgestellt werden, je nach den Bedürfnissen des Kunden.

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Genauigkeit des Scans je nach verwendeter Technik und gewünschtem Maßstab variieren kann. Darüber hinaus sind bestimmte Scans nur unter bestimmten Bedingungen möglich.

Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, seine Erwartungen genau mitzuteilen, indem er 3D Swiss View GmbH alle relevanten Informationen zur Verfügung stellt, die einen Einfluss auf den gewünschten Scanvorgang ausüben könnten.

In diesem Zusammenhang wird der Kunde insbesondere Folgendes berücksichtigen:

4.1 3D-Innenscanning

Die Durchführung von 3D-Scans von geschlossenen Räumen ist für Räume mit einer durchschnittlichen Mindesthöhe von 160 cm bei Unterdecken und 150 cm bei Geschossdecken konzipiert.

Der/die Klient/in ist dafür verantwortlich, die Sicherheit und Zugänglichkeit der Räumlichkeiten zu gewährleisten.

Die Räumlichkeiten werden in ihrem Zustand am Tag der Digitalisierung gescannt. Wir nehmen keine Eingriffe vor, die das Aussehen und/oder die Anordnung der vor Ort befindlichen Objekte verändern.

Die Qualität des Scans ist nicht gewährleistet, wenn die Räumlichkeiten überfüllt sind und dadurch architektonische Details wie ein Fenster oder eine Tür verdecken. Dasselbe gilt, wenn die Räumlichkeiten schwer oder gar nicht zugänglich sind (fehlender Schlüssel, unbefugter Zugang usw.).

Wir informieren den Kunden, wenn die Bedingungen in den Räumlichkeiten die Qualität des Scans nicht gewährleisten. Der Kunde kann sich damit abfinden und das Risiko von Fehlern, Annäherungen oder der Tatsache, dass nicht erfasste Flächen nicht gescannt werden, in Kauf nehmen. Alternativ kann der Kunde, nachdem er die Ursache der Störung behoben hat, einen neuen Scan beantragen.

Jede weitere Intervention wird zusätzlich auf der Grundlage eines Satzes von CHF 120.00/pro Stunde berechnet, ohne Reisekosten und Mehrwertsteuer.

4.2 Externes 3D-Scannen

Unser 3D-Scan der Außenanlagen erfordert, dass die Umrandung der Gebäude vorher gesäubert wird. Bäume, Sträucher und Gestrüpp müssen bis auf 4 m an die Fassaden herangeklappt werden und dürfen die Dächer nicht berühren; das Gras muss kurz geschnitten werden. Pflanzen wie Efeu, Jungfernreben oder andere Pflanzen, die die Wände bedecken, müssen ausgerissen oder nahe an die Wand herangeklappt werden.

Wenn die Vegetation auf dem Gebäude die Qualität des Scans beeinträchtigt, wird der Kunde darüber informiert.

Der Kunde kann sich damit abfinden und akzeptiert damit das Risiko von Fehlern, Annäherungen oder die Tatsache, dass nicht erfasste Flächen nicht digitalisiert werden. Alternativ kann er, nachdem er sich mit der Ursache der Störung befasst hat, eine erneute Digitalisierung beantragen.

Jede weitere Intervention wird zusätzlich auf der Grundlage eines Satzes von CHF 120.00/pro Stunde berechnet, ohne Reisekosten und Mehrwertsteuer.

4.3 Grad der Genauigkeit beim 3D-Scannen

Im Rahmen einer Standarddigitalisierung können die endgültigen Renderings eine Annäherung von einigen Zentimetern enthalten, was insbesondere von den technischen, spezifischen, vor Ort angetroffenen Einschränkungen abhängt.

Im Falle von spezifischen Genauigkeitserwartungen ist der Kunde verpflichtet, uns ein genaues Lastenheft vorzulegen, in dem die gewünschten Toleranzniveaus für jedes Element definiert sind. Das Pflichtenheft wird nach Annahme durch 3D Swiss View in den Vertrag aufgenommen und bildet einen integralen Bestandteil des Vertrages.

Ohne ein genaues Pflichtenheft schließt 3D Swiss View jede Garantie für eine Genauigkeit aus, die über die wenigen Zentimeter hinausgeht, die bei einem Standard-Scan toleriert werden.

4.4 Genauigkeitsgrad des 2D-Plans, des 3D-Modells oder eines BIM-Modells

Der Genauigkeitsgrad eines 2D-Plans, eines 3D-Modells oder eines BIM-Modells kann sich vom Genauigkeitsgrad eines 3D-Scans unterscheiden. Pläne und Modelle beinhalten oftmals Vereinfachungen in der Wiedergabe im Vergleich zur Realität vor Ort.

Im Falle von spezifischen Genauigkeitserwartungen ist der Kunde verpflichtet, uns ein genaues Lastenheft vorzulegen, in dem die gewünschten Toleranzniveaus für jedes Element definiert sind. Das Pflichtenheft wird nach Annahme durch 3D Swiss View in den Vertrag aufgenommen und bildet einen integralen Bestandteil des Vertrages.

Ohne ein genaues Pflichtenheft schließt 3D Swiss View jede Garantie für eine Genauigkeit aus, die über die wenigen Zentimeter hinausgeht, die bei einem Standard-Scan toleriert werden.

4.5 Grafikcharta für 2D-Pläne und 3D-Modell

Unsere Grafikcharts werden in einem standardisierten Format präsentiert, das für alle unsere Kunden gleich ist.

Wenn der Kunde eine individuelle Präsentation wünscht, wird in Absprache mit dem Kunden ein Pflichtenheft erstellt, in dem seine Erwartungen aufgeführt sind. Wenn es von 3D Swiss View akzeptiert wird, wird das Pflichtenheft in den Vertrag integriert, um einen integralen Bestandteil des Vertrages zu bilden.

5. Abgabe der Lieferbaren

Unter dem Begriff " Lieferbar " bezeichnet das Produkt bzw. die Produkte, die wir dem Kunden nach Abschluss des Projekts übergeben. Dabei kann es sich um technische Dokumente, Dateien in den Formaten DWG, PDF, PLA, RVT, e57, Links zu Anwendungen oder archivierbare Dateien handeln.

Im Vertrag ist grundsätzlich festgelegt, welche Leistungen dem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Sofern nicht anderweitig angegeben, werden die Liefergegenstände ausschließlich in ihrem digitalen Format geliefert. Wir empfehlen dem Kunden, die gewünschten Formate bei der Bestellung klar anzugeben.

Wenn das vom Kunden gewünschte Format zusätzliche Arbeit erfordert, behalten Wir uns das Recht vor, einen Zuschlag zu berechnen, der gegebenenfalls im Vertrag angegeben wird.

Auf Wunsch des Kunden ist es möglich, eine gedruckte Version der Pläne zu erhalten, gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr, die gegebenenfalls im Vertrag festgelegt wird.

5.1 Fristen für die Abgabe der Deliverables

Die im Vertrag genannten Lieferzeiten entsprechen lediglich Schätzungen und sind für 3D Swiss View nicht bindend. 

Obwohl wir uns nach besten Kräften bemühen, dem Kunden die Liefergegenstände innerhalb der geschätzten Zeit zu übergeben, können bestimmte Umstände, die außerhalb unserer Kontrolle liegen, zu Verzögerungen führen.

Unter allen Umständen lehnt 3D Swiss View jegliche Haftung für Schäden des Kunden ab, die aus einer Verzögerung der Lieferung gegenüber den im Vertrag angegebenen Schätzungen resultieren.

5.2 Kontrolle der Deliverables und Gewährleistung für Mängel

Der Kunde muss nach Erhalt der Deliverables sicherstellen, dass diese dem Vertrag mit 3D Swiss View entsprechen.

Alle Mängel, Abweichungen, Probleme in Bezug auf die Deliverables müssen 3D Swiss View innerhalb von zehn Tagen schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die ihm übergebenen Lieferungen vorbehaltlos akzeptiert hat..

Im Falle eines innerhalb der vorgenannten Frist wirksam angezeigten Mangels werden Wir nach Beseitigung des Mangels die Liefergegenstände kostenlos erneut übergeben.

Alle weiteren Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Stornierung, Minderung oder Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Im Übrigen und soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von 3D Swiss View für alle Arten von indirekten und mittelbaren Schäden oder Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Geschäfts- und Umsatzverluste, nicht realisierte Einsparungen oder Verlust und Veränderung von Daten) ausgeschlossen.

5.3 Speichern und Formatieren der Deliverables :

Alle in der Bestellung angegebenen Liefergegenstände werden für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Lieferdatum gespeichert. Während dieses Zeitraums sind Wir in der Lage, sie bei Bedarf kostenlos an den Kunden zurückzusenden. Nach diesem Zeitraum werden die Dateien zwar gesichert, wir garantieren jedoch nicht ihre Verfügbarkeit (degradierte oder veraltete Dateien).

Preis

5.4 Vereinbarter Preis

Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer. Es gelten nur die im Vertrag angegebenen Preise.

Vorbehaltlich anders lautender Angaben im Vertrag entspricht der Preis einem Pauschalbetrag, der alle von 3D Swiss View durchgeführten Operationen abdeckt.

Mit dem Kunden kann eine stundenweise Abrechnung vereinbart werden. In diesem Fall muss dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.

5.5 Änderung des Pauschalpreises

Im Falle eines Pauschalpreises wird dieser auf der Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen festgelegt.

Werden wesentliche Informationen (z. B. ob die Anzahl der Stockwerke anders ist als angekündigt oder ähnliches), die die für die Erfüllung des Vertrags erforderliche Zeit um mehr als drei Stunden verlängern, erst später mitgeteilt oder bekannt gegeben, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden zusätzlich zum vereinbarten Pauschalpreis einen Betrag von CHF 120.00/Stunde zuzüglich Mehrwertsteuer und Spesen ab der ersten zusätzlichen Stunde, die zur Erbringung der unvorhergesehenen Leistung geleistet wird, in Rechnung zu stellen.

5.6 Zahlungsfrist

Die Rechnung wird dem Kunden grundsätzlich zum Zeitpunkt der Übergabe der Lieferungen zugestellt. Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, sind die von 3D Swiss View ausgestellten Rechnungen innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt zahlbar.

Wenn unsere Leistung Teil eines Dauerverhältnisses ist oder aus mehreren getrennten Schritten besteht, wird im Vertrag festgelegt, wie oft und auf welche Weise dem Kunden Rechnungen zugestellt werden.

5.7 Verzögerte Zahlung

Bei nicht fristgerechter Zahlung gilt der Kunde als in Verzug, ohne dass es einer formellen Aufforderung durch 3D Swiss View bedarf.

In diesem Zusammenhang können Wir nach eigenem Ermessen dem Kunden Zahlungserinnerungen zustellen. In diesem Zusammenhang kann eine Gebühr von bis zu CHF 20.00 für die zweite Mahnung und CHF 50.00 für die dritte Mahnung erhoben werden.

3D Swiss View kann das Inkasso auch an Dritte übertragen und hat das Recht, die Forderung(en) auf die betreffende Rechnung abzutreten. Im Falle der Übertragung an einen Inkassodienstleister werden dem Kunden die Kosten für die Bearbeitung des Inkassos auferlegt.

In jedem Fall behält sich 3D View GmbH das Recht vor, zusätzlich einen Verzugszins von 8% pro Jahr ab Verzug des Kunden zu verlangen, sowie jeglichen zusätzlichen Schaden, insbesondere die Kosten eines Gerichtsverfahrens oder einer Betreibung.

6. Geistiges Eigentum

Unsere Deliverables sind Werke im Sinne des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Die Liefergegenstände sind für den privaten und/oder beruflichen Gebrauch des Kunden bestimmt.

Sofern im Vertrag nicht anders angegeben, gehen die geistigen Eigentumsrechte nicht auf den Kunden über und bleiben das alleinige Eigentum von 3D Swiss View. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Liefergegenstände zu vervielfältigen und/oder zu verkaufen.

Der Kunde ist hingegen berechtigt, die Liefergegenstände auf seiner Website oder in seinen sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, insbesondere im Rahmen einer Immobilienwerbung, vorausgesetzt, dass er keine Änderungen an den Liefergegenständen vorgenommen hat und in der Bildunterschrift, wenn unser Logo nicht sichtbar ist, durch den einfachen Hinweis "©3D Swiss View" hinzufügt, dass wir die Urheber des Liefergegenstandes sind.

7. Verwendung der Lieferungen als Ausstellungsmodell

Wir behalten uns das Recht vor, bestimmte Lieferungen, die wir für unsere Kunden erstellt haben, auf unserer Website oder in anderen Medien auszustellen. In diesem Fall werden die ausgestellten Materialien anonymisiert, so dass es nicht möglich ist, den Ort und die Identität des Kunden zu bestimmen.

Jeder Kunde kann jederzeit verlangen, dass die ausgestellte Lieferware von unserer Website oder unserem Internet oder aus unseren Medien entfernt wird, wenn die Ausstellung ihm Unannehmlichkeiten bereitet oder seine Privatsphäre verletzt.

Wir bitten Kunden, die eine Ausstellung ihres Eigentums ablehnen, dies vor der Erstellung des Kostenvoranschlags zu erwähnen.

8. Schutz der persönlichen Daten

Wir informieren Sie darüber, dass wir personenbezogene Daten sammeln, um die Erfüllung des Vertrags zu gewährleisten, Statistiken über die Nutzung unserer Dienstleistungen zu erstellen und unseren Kunden geeignete Produkte anzubieten.

Die personenbezogenen Daten, die wir speichern, betreffen Ihre Referenzen (Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse), den Brief- und E-Mail-Verkehr mit uns sowie Ihre Daten über die Nutzung unserer Dienstleistungen und der Website www.3dscanbat.ch (IP-Adresse, Cookies, Anmeldung/Abmeldung für den Newsletter).

Der Verantwortliche für die Datenverarbeitung kann unter kontaktiert werden: 3D Swiss View Sàrl, Rue du Mont 2, 1920 Martigny, contact@3dswissview.

9. Streitigkeiten - anwendbares Recht

Auf die Beziehungen zwischen 3D Swiss View Sàrl und dem Kunden ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar.

Alle Streitigkeiten, die sich aus einem Vertrag zwischen 3D Swiss View Sàrl und einem Kunden ergeben, unterliegen der Zuständigkeit der Gerichte der Gemeinde Martigny, wenn die Erfüllung des Vertrages im Kanton Wallis stattfindet oder vorgesehen war, bzw. der Gemeinde Nyon in allen anderen Fällen.